Recht
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Anwendungsbereich und Geltung
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über IT-Leistungen wie Consulting- und Contracting-Services zwischen WitOps GmbH und dem Kunden.
- Ausführung
- Die Ausführung von Leistungen erfolgt unter Anwendung anerkannter Methoden und aktuellen Standards und unter Beachtung der vom Kunden vertragsgemäss erteilten Weisungen.
- Die Vertragspartner zeigen sich gegenseitig sofort alle Umstände aus ihren Bereichen an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden könnten.
- WitOps GmbH liefert dem Kunden die für den Betrieb notwendigen Bedienungsanleitungen in einer für den Kunden lesbaren Form.
- Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen seiner zumutbaren technischen, personellen und organisatorischen Möglichkeiten bei der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen wirksam zu unterstützen und alles zu unterlassen, was die Vertragserfüllung beeinträchtigen könnte.
- Der Kunde stellt WitOps GmbH alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die für die vertraglichen Verpflichtungen erforderlich sind. Soweit notwendig, erklärt sich der Kunde bereit, WitOps GmbH Zugang zu seinen Räumlichkeiten und zur relevanten IT-Infrastruktur zu gewähren.
- Der Kunde erbringt seine Mitwirkungspflichten auf eigene Kosten.
- Wenn die verspätete, fehlerhafte oder unvollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden die Leistungserbringung beeinträchtigt, ist WitOps GmbH im entsprechenden Umfang von ihrer Leistungspflicht befreit. WitOps GmbH weist den Kunden nach Feststellung darauf hin und ist berechtigt, die daraus entstehenden Mehrkosten basierend auf dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.
- Die Verantwortung für die Durchführung und Kontrolle von Backups liegt beim Kunden, auch wenn WitOps GmbH für das anfängliche Sicherungskonzept behilflich war oder die Sicherungssysteme geliefert hat.
- WitOps GmbH ist nicht für die permanente Überwachung und Reparatur von Alarmen eines allfälligen Monitoring-Systems verantwortlich. Sofern WitOps GmbH im Rahmen des Ausfallschutzes zu einem Design rät, der Kunde aber Teile davon nicht beschafft, haftet WitOps GmbH nicht für unzureichend dimensionierte Systeme.
- Überprüfung und Abnahme
- Consulting-Services: Diese gelten als erbracht, sobald WitOps GmbH die vereinbarten Tätigkeiten ausgeführt hat. Unvollständige Aufträge werden nach Absprache mit dem Kunden und gegen Verrechnung des Aufwands ergänzt. Bei nachweislich unsorgfältiger Arbeit erfolgt eine kostenlose Nachbesserung nach schriftlicher Fristsetzung durch den Kunden.
- Contracting-Services: Die Leistungen gelten als erbracht, sobald die vereinbarten Aufgaben und Projekte gemäss den vertraglichen Vorgaben abgeschlossen sind. Der Kunde überprüft die erbrachten Leistungen zeitnah und teilt WitOps GmbH etwaige Mängel oder Unvollständigkeiten unverzüglich mit. Falls Mängel festgestellt werden, die die Nutzung der Leistungen erheblich beeinträchtigen, erfolgt eine Nachbesserung durch die Fachkräfte von WitOps GmbH. Eine formale Abnahme ist erforderlich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Andernfalls gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde sie ohne Beanstandung nutzt und nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Abschluss der Leistungen Einwände erhebt.
- Zahlung und Vergütung
- WitOps GmbH gibt in ihrem Angebot die Kostenarten und Kostensätze bekannt. Die anwendbaren Sätze werden im jeweiligen Vertrag vereinbart.
- Alle Preise verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer.
- Zahlungen haben ab Rechnungsdatum innerhalb von 30 Tagen ohne Abzüge und kosten- und spesenfrei zu erfolgen.
- Bei verspäteten Zahlungen wird bei der ersten Mahnung eine Erinnerungsgebühr in Höhe von CHF 20.-- erhoben. Für eine zweite Mahnung wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 50.-- fällig. Bei einer dritten Mahnung fällt eine weitere Gebühr von CHF 100.-- an. Erfolgt auch danach keine Zahlung, wird ein Betreibungsverfahren eingeleitet, für das eine Gebühr in Höhe von CHF 120.-- erhoben wird.
- Gewährleistung
- Sachgewährleistung
- WitOps GmbH leistet Gewähr, dass sie ihre Leistungen vertragskonform und mit notwendiger Sorgfalt erbringt.
- Liegt ein Mangel vor, kann der Kunde unentgeltliche Nachbesserungen verlangen. WitOps GmbH behebt den Mangel innert angemessener Frist und trägt alle daraus entstehenden Kosten.
- Hat WitOps GmbH die verlangte Mängelbehebung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht erfolgreich vorgenommen, kann der Kunde einen dem Minderwert entsprechenden Abzug von der Vergütung machen. Wandelung, Ersatzvornahme oder Schadenersatz werden wegbedungen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Nachfrist mit WitOps GmbH vor ihrer Ansetzung zu besprechen und deren Interessen angemessen zu berücksichtigen. Ist WitOps GmbH nicht in der Lage, den Service nach schriftlich eingeräumter Nachfrist wieder vertragsgemäss zu erbringen, ist der Kunde berechtigt, den betreffenden Einzelvertrag ausserordentlich zu kündigen.
- Ausschluss der Gewährleistung
- WitOps GmbH ist von ihren Gewährleistungspflichten befreit, wenn Mängel nicht auf sie zurückzuführen sind, insbesondere bei:
- unauthorisierten Änderungen gegenüber den vereinbarten Einsatz- und Betriebsbedingungen durch den Kunden;
- Bedienungsfehlern oder fahrlässigem Verhalten des Kunden;
- Bei Services Dritter kommen einzig die zwischen dem Kunden und dem Dritten vereinbarten Gewährleistungsbestimmungen zur Anwendung. WitOps GmbH schliesst jede Sach- und Rechtsgewährleistung aus.
- WitOps GmbH ist von ihren Gewährleistungspflichten befreit, wenn Mängel nicht auf sie zurückzuführen sind, insbesondere bei:
- Dauer der Gewährleistung
- Die Dauer der Gewährleistung für einmalig zu erbringende Leistungen beträgt drei Monate ab erfolgreicher Abnahme.
- Für Dauerleistungen endet die Gewährleistung mit der Beendigung der jeweiligen Leistung.
- Sachgewährleistung
- Haftung
- WitOps GmbH haftet für Personen- und Sachschäden, die von WitOps GmbH oder den ausführenden Mitarbeitern im Rahmen des Vertragsverhältnisses nachweislich schuldhaft verursacht wurden.
- WitOps GmbH haftet ausschliesslich für Schäden, die sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. WitOps GmbH haftet in keinem Fall für atypische (höhere Macht, Einflüsse Dritter, Gefahren durch Internet) und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Desgleichen haftet WitOps GmbH nicht für Schäden, deren Eintritt der Auftraggeber durch ihn zumutbare Massnahmen, insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Schulung des Anwenders, hätte verhindern können.
- In jedem Fall bleibt die Haftung auf den effektiv entstandenen, nachgewiesenen Schaden bis maximal 25% der Vergütung der vereinbarten Dienstleistungen (ohne Hardware und Software), begrenzt. Bei periodischen Leistungen liegt die Haftungsbeschränkung bei der Summe der letzten drei Monatsvergütungen des betreffenden Vertrages seit Eintritt des Schadens. Allfällige Konventionalstrafen sind in diese Haftungsbegrenzung eingeschlossen.
- Eine Haftung für wirtschaftliche Schäden, insbesondere für entgangenen wirtschaftlichen Gewinn, wird generell ausgeschlossen.
- Für Drittprodukte gilt ausschliesslich die Gewährleistung des Hardware- bzw. Softwareherstellers.
- Beendigung des Vertragsverhältnisses
- Sofern nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen jeweils auf das Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden.
- Im Falle der Kündigung berechnet sich die Vergütung nach den tatsächlich erbrachten Leistungen.
- Schlussbestimmungen
- Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Parteien Zürich (Schweiz). WitOps GmbH darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Auftraggebers anrufen.
- Diese AGB ist in deutscher Sprache abgefasst und wird in die englische Sprache übersetzt. Für die Auslegung der AGB ist einzig die deutsche Version massgebend.
Stand: Dezember 2024